Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand: 13. Dezember 2024)
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (mediencenter.bgrci.de). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik am 13. Dezember 2024 vorgenommenen Bewertung (BITV-Prüfverfahren).
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG RCI in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Nicht barrierefrei sind:
- PDF-Dokumente sind zum Großteil nicht barrierefrei. Sie werden durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
- Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten, z. B. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder anderen Unfallversicherungsträgern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Videos sind nicht mit Untertiteln versehen und liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten, z. B. von der DGUV zur Verfügung gestellt wurde (z. B. Erklärfilme) können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Anderssprachige Wörter sind nicht immer ausgezeichnet.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Nicht alle Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck.
- Zeitbegrenzungen von Statusmeldungen sind nicht anpassbar. Das Ende der Sessiondauer wird nicht angezeigt.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse: kommunikation@bgrci.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
65115 Heidelberg
Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen. Das Gebärdentelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de.