Grundsätze der Prävention
Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1
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Bei DGUV Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Unfallgefahren vermieden werden können.
Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten die neuen Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention. Die Branchenregeln übersetzen das bereits vorhandene komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht in eine für die Betriebe verständliche Sprache. Das erleichtert den Arbeitsschutz vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen Technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
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