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Vorschriften der BG RCI

Diese Unfallverhütungsvorschriften benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie haben rechtsverbindlichen Charakter und werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen Berufsgenossenschaften beschlossen.

Die Durchführungsanweisungen enthalten beispielhaft Hinweise auf praxiserprobte Lösungen, mit denen die Schutzziele erreicht werden können. Der Unternehmer darf von den Durchführungsanweisungen abweichen, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Im Zuge der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes entfallen zukünftig die Durchführungsanweisungen. Die Normtexte der Unfallverhütungsvorschriften können in DGUV Regeln (bisher: BG-Regeln) oder Anhängen erläutert werden.

Alle derzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften der BG RCI stellen wir als kostenlose Onlineversion zur Verfügung.

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