Merkblatt M 053
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Chemische Stoffe und Gemische spielen als Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte in allen Bereichen des Lebens eine wesentliche Rolle. Einige Stoffe und Gemische haben gefährliche Eigenschaften, bei anderen ergeben sich gefährliche Eigenschaften während der Verwendung. Bei Tätigkeiten mit diesen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, diese werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Das Merkblatt M 053 „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (DGUV Information 213-080) unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie die dabei beratenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, bei der systematischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.
Dafür sind Vorgaben und Informationen aus den unterschiedlichsten Vorschriften und Regeln sowie weiterführenden Schriften relevant, die in diesem Merkblatt zusammengeführt und kommentiert werden.
- Eingestellt am:
- 24.04.2019
- Stand
- 03/2019
- Sprache(n)
- Deutsch
- Seiten
- 152
- Format
- DIN A5
- Alternative Bezeichnung
- DGUV Information 213-080
zzgl. MwSt.