Merkblatt M 017
Lösemittel
Lösemittel werden in vielen Industrie- und Gewerbezweigen eingesetzt und haben gefährliche Eigenschaften (siehe dazu "bestehendes Problem bei Versicherten"). Um bei Tätigkeiten mit Lösemitteln Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Um diese festzulegen ist der zentrale Ausgangspunkt die Gefährdungsbeurteilung. Um diese jedoch richtig durchzuführen benötigen die Unternehmen eine zuverlässige Quelle, die Sie rechtssicher anleitet und mit hochwertigen Informationen unterstützt bei der:
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen, einschließlich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können,
- Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln,
- Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall,
- Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- Ausarbeitung der Betriebsanweisung und
- Durchführung der mündlichen Unterweisungen
- Eingestellt am:
- 11.12.2019
- Stand
- 12/2019
- Sprache(n)
- Deutsch
- Seiten
- 116
- Format
- DIN A5
- Alternative Bezeichnung
- DGUV Information 213-072
zzgl. MwSt.