DGUV Regel 113-017
Tätigkeiten mit Explosivstoffen
Regel
Nur für Mitgliedsbetriebe
- I Allgemeiner Teil
- II Spezieller Teil
- II-1 Munition
- II-2 Treibstoffe (Treibladungspulver und Festtreibstoffe)
- II-3 Schwarzpulver
- II-4 Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
- II-5 Sprengöle und Nitratsprengstoffe
- II-6 Feste einheitliche Explosivstoffe
- II-7 Zündstoffe und Anzündmittel
- II-8 Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
- Anhang 1: Muster einer Betriebsanweisung für Fahrzeugführer in Explosivstoffbetrieben
- Anhang 2: Muster eines Erlaubnisscheins
- Anhang 3: Bauarten, Bauteile und bauliche Einrichtungen von gefährlichen Gebauden
- Anhang 4: Schutz- und Sicherheitsabstände
- Anhang 5: Einteilung der Sprengstoffe
- Anhang 6: Tabellen
- Anhang 7: "Spezielle Bereiche " - Pyrotechnische Gegenstände
- Anhang 8: Verträglichkeitsgruppen Zusammenlagern/Abstellen
- Anhang 9: Beispiele für feste einheitliche Explosivstoffe
- Anhang 10: Schutzabstände Wohnbereiche/Verkehrswege
- Anhang 11: Vorschriften, Regeln und Informationen
- Stand
- 03/2012 (aktualisierte Fassung Februar 2017)
- Sprache(n)
- Deutsch
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI
zzgl. MwSt.