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DGUV Grundsatz 309-001
Prüfung von Kranen
pdf-Datei zum DGUV Grundsatz 309-001
- Vorbemerkung
- Anwendungsbereich
- Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
- Allgemeines
- Sachliche Zuständigkeit
- Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
- Prüfungen in Verantwortung des Betreibers
- Allgemeines
- Sachliche Zuständigkeit
- Einleitung der Prüfungen
- Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
- Anhänge
- Anhang 1: Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Brücken- und Portalkranen
- Anhang 2: Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen
- Anhang 3: Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen
- Anhang 4: Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Turmdrehkranen
- Eingestellt am
- 14.12.2023
- Sprache(n)
- Deutsch