Merkblatt B 007
Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (TRBA 460)
Das Merkblatt B 007 „Pilze - Einstufung biologischer Arbeitsstoffe“ wurde vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ nach Beratung in seinem Sachgebiet „Biologische Arbeitsstoffe“ überarbeitet. Es enthält die Einstufungsliste der Technischen Regel für Biologische Arbeitstoffe „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (TRBA 460), welche die Technische Regel „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (BArbBl. 10/2002) fortschreibt. Diese wurde unter Federführung des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ in Anwendung des Kooperationsmodells erarbeitet.
Die TRBA 460 kann unter obigem Link von der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heruntergeladen werden.
- Eingestellt am:
- 31.08.2016
- Sprache(n)
- Deutsch