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Merkblatt B 009
Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe „Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen“ (TRBA 468)
Das Merkblatt B 009 „Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Zellkulturen“ wurde vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ nach Beratung in seinem Sachgebiet „Biologische Arbeitsstoffe“ erstellt.
Die Einstufungsliste wurde mit dem „Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS) abgestimmt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ unter Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) in sein Technisches Regelwerk übernommen. Sie wurde als Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe „Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen“ (TRBA 468) veröffentlicht und kann unter obigem Link von der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heruntergeladen werden.
- Eingestellt am:
- 25.07.2014
- Sprache(n)
- Deutsch