DGUV Information 213-016
Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
Nur für Mitgliedsbetriebe
- Warum Betriebsanweisungen?
- Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen?
- Hier im Mittelpunkt: Biologische Gefährdungen
- Was sind Biostoffe
- Warum unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten?
- Wie kann man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung der Betriebsanweisung nutzen?
- Ist der Unterschied zwischen „gezielten“ und „nicht gezielten” Tätigkeiten für die Betriebsanweisung relevant?
- Gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisungen für jede Gefährdungsart?
- Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung?
- Wie sehen Aufbau und Umfang einer Betriebsanweisung für biologische Gefährdungen aus?
- Zu den einzelnen Abschnitten der Betriebsanweisung
- Anhang
- Eingestellt am:
- 23.06.2020
- Stand
- 04/2020
- Sprache(n)
- Deutsch
- Seiten
- 36
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI
zzgl. MwSt.