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DGUV Regel 113-601

Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen

Nur für Mitgliedsbetriebe

Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten die neuen Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention. Branchenregeln enthalten konkrete und wirtschaftlich tragbare Lösungen für die betriebliche Praxis und sollen vor allem den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) den Arbeitsschutz erleichtern.

Zielgruppe der Branchenregeln sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet das neue Format aber auch einen hohen Nutzen für weitere betriebliche Akteurinnen und Akteure – wie Personal- und Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte.

Inhalt

  • Wozu diese Regel?
  • Grundlagen für den Arbeitsschutz
    • Was für alle gilt!
    • Was für die Branche gilt
  • Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
    • Gewinnung in Steinbrüchen - Schotter und Splitt
    • Gewinnung in Werksteinbrüchen
    • Gewinnung von Kies und Sand
    • Gewinnung von Ton und Lehm
    • Maschinen und Fahrzeuge für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe
    • Maschinen zur Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen
  • Anhang
    • Begriffsbestimmungen
    • Stichwortverzeichnis
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI

zzgl. MwSt.