DGUV Regel 113-605
Herstellung von Beschichtungsstoffen
Nur für Mitgliedsbetriebe
Inhalt
- Wozu diese Regel?
- Grundlagen für den Arbeitsschutz
- Was für alle gilt!
- Was für die Branche gilt
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
- Ansetzen
- Zugeben flüssiger Rohstoffe
- Zugeben fester Rohstoffe
- Arbeiten an Rührwerken, Mischern und Knetern
- Dispergieren
- Arbeiten an Rührwerksmühlen
- Arbeiten an Walzenmaschinen
- Qualitätskontrolle
- Probenahme
- Beschichten von Oberflächen
- Arbeiten an Druckmaschinen
- Abfüllen, Verpacken, Transport
- Abfüllen von Hand
- Arbeiten an Abfüllautomaten
- Verpacken
- Bereitstellen, Lagern und innerbetrieblicher Transport
- Reinigen
- Reinigen von Behältern und Anlagen
- Weitere Reinigungsarbeiten: Kleinteile, Produktionsräume
- Herstellen von Bindemitteln
- Herstellen von Pulverlacken
- Arbeiten an Extrudern
- Arbeiten an Mahlanlagen
- Tätigkeiten mit Nitrocellulose
- Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung
- Ansetzen
- Eingestellt am:
- 18.02.2021
- Stand
- 12/2020
- Sprache(n)
- Deutsch
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI
zzgl. MwSt.