DGUV Regel 100-002
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2
Nur für Mitgliedsbetriebe
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Gültig ab dem 01.01.2026
Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).
Inhaltsverzeichnis
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bestellung
- § 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
- § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
- § 5 Bericht
- § 6 Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien
- Zweites Kapitel: Übergangsbestimmungen
- § 7 Übergangsbestimmungen
- Drittes Kapitel: In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- § 8 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten
- I. Allgemeines (Abschnitt I)
- II. Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt II)
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten
- I. Allgemeines (Abschnitt I)
- II. Grundbetreuung (Abschnitt II)
- III. Betriebsspezifische Betreuung (Abschnitt III)
- IV. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen (Abschnitt IV)
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2) Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten
- I. Allgemeines (Abschnitt I)
- II. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt II)
- III. Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt III)
- IV. Schriftliche Nachweise (Abschnitt IV)
- Anlage 4 (zu § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2)
- (entfällt)
- Eingestellt am
- 23.12.2025
- Stand
- 11/2024
- Sprache(n)
- Deutsch
- Seiten
- 120
- Format
- DIN A5
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI
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