Passwort vergessen
Registrieren
Mediencenter

DGUV Regel 110-010

Verwendung von Flüssiggas

Nur für Mitgliedsbetriebe

Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2022:
Die Anforderung zum Schutz vor unzulässiger Wärmeeinwirkung im Kapitel 5.2.7 Flurförderzeuge und andere mobile Arbeitsmittel mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor wurde konkretisiert (Temperaturangaben statt Abstandsmaße).

Inhaltsverzeichnis

  • Wozu diese DGUV Regel?
  • Geltungsbereich dieser DGUV Regel
  • Begriffsbestimmungen
  • Grundlagen für den Arbeitsschutz
  • Gefährdungen und Maßnahmen
  • Prüfungen und Prüffristen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken
  • Anhang 1 Tabellen und Diagramme
  • Anhang 2 Technische Normen
  • Anhang 3 Stichwortverzeichnis
Einzelpreis:
0,00 €
Für Mitgliedsbetriebe der BG RCI

zzgl. MwSt.