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DGUV Regel 110-010

Verwendung von Flüssiggas

Elektronische Version der DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas

Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2022:
Die Anforderung zum Schutz vor unzulässiger Wärmeeinwirkung im Kapitel 5.2.7 Flurförderzeuge und andere mobile Arbeitsmittel mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor wurde konkretisiert (Temperaturangaben statt Abstandsmaße).

Inhaltsverzeichnis

  • Wozu diese DGUV Regel?
  • Geltungsbereich dieser DGUV Regel
  • Begriffsbestimmungen
  • Grundlagen für den Arbeitsschutz
  • Gefährdungen und Maßnahmen
  • Prüfungen und Prüffristen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken
  • Anhang 1 Tabellen und Diagramme
  • Anhang 2 Technische Normen
  • Anhang 3 Stichwortverzeichnis